So gibt es den Angaben nach einen Zuschlag von 5 Prozentpunkten, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. Wer Löhne zahlt, die mindestens doppelt so hoch sind wie der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro, dem winken ebenfalls 5 Prozentpunkte mehr Förderung. Bei 50 Prozent über dem Mindestlohn betrage die zusätzliche Förderung 2,5 Prozentpunkte. Für Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen gibt es ebenfalls einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten.
Die Summe aller Förderzuschläge kann dem Ministerium zufolge maximal 10 Prozentpunkte betragen. Als höchstmöglicher Satz werden 15 Prozent für große Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten genannt. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gibt es maximal 25 Prozent, für kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten höchstens 35 Prozent. Auch mittlere und kleine Firmen bekommen 10 Prozentpunkte weniger als den Höchstsatz, wenn sie keine der Vorgaben erfüllen.
Mit den neuen Grundsätzen richte sich die Förderhöhe stärker als bisher an der Frage aus, wie hochwertig und nachhaltig die Arbeitsplätze seien, betonte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Hintergrund ist, dass Mecklenburg-Vorpommern zu den Bundesländern mit dem geringsten Lohnniveau in Deutschland gehört.
Weitere Zuschläge sind zum Beispiel für Unternehmen möglich, die Forschungsleistungen erbringen oder für Anstrengungen im Bereich Umweltmanagement und Nachhaltigkeit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Linken-Landtagsfraktion begrüßten die neuen Fördergrundsätze.