Die Umsetzung der vom Bund verordneten Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen hinkt in Mecklenburg-Vorpommern dem Zeitplan hinterher. Die meisten Dienste «werden leider erst im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt werden», teilte das Digitalisierungsministerium in Schwerin mit. Bisher seien lediglich 224 Dienstleistungen über das zentrale landeseigene MV-Serviceportal nutzbar. Das sogenannte «Onlinezugangsgesetz» (OZG) auf Bundesebene hatte eigentlich eine Frist bis Ende 2022 gesetzt.
Der bundesweite Gesamtkatalog umfasst den Angaben nach rund 6500 Angebote, wobei 4000 auf Land und Kommunen entfallen und schlussendlich über das Landesportal zugänglich gemacht werden sollen. Von den noch offenen Digitalisierungsverfahren hierzulande entfallen dem zuständigen Landesministerium nach 60 Prozent auf die Kommunen, 40 Prozent auf Landesbehörden.
Alle offiziellen Angelegenheiten künftig von der heimischen Couch erledigen zu können, wird den Angaben nach jedoch auch über 2023 hinaus eine Idealvorstellung bleiben. 18 Prozent der staatlichen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger, die die Verwaltungen im Land bereitstellen, werden voraussichtlich analog bleiben, so das Digitalministerium. Entweder weil es - wie die Müllabfuhr - faktisch unmöglich ist, rechtlich eine analoge, physische Prüfung gefordert wird oder der Nutzen der Digitalisierung in einem groben Missverhältnis zum Aufwand steht.
Auch der Landesrechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2022 auf den Rückstand bei der OZG-Umsetzung hingewiesen. Die Aufsichtsbehörde bemängelte hierbei unter anderem eine mangelnde zentrale Steuerung der Prozesse aus dem Landesministerium. Das Land verwies dem Bericht zufolge auf den Lenkungsausschuss eGovernment, welcher die Koordinierung zwischen Land und Kommunen übernehme.