Schwesig betonte: «Klimaschutz kann nicht per Zwang verordnet werden, sondern muss mit Förderanreizen verbunden sein.» Die Menschen dürften nicht überfordert werden. «Das ist auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West und Stadt und Land.»
Laut Beschluss des Koalitionsausschusses sollen Heizungen mit fossilen Energieträgern weiter betrieben werden können, wenn sie künftig mit klimafreundlichen Gasen genutzt werden können. Für bestehende Heizungen soll es keine Austauschpflicht geben, nur für neu eingebaute Heizungen. Bei bestimmten Alters- und Einkommensgruppen soll automatisch auch darauf geachtet werden, dass die Vorgaben nicht belastend oder bindend sind.
Bereits vor einem Jahr hatte die Koalition sich eigentlich darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Über einen ersten Gesetzentwurf dazu aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium, der Ende Februar bekannt wurde, wurde heftig diskutiert.