Ein vom Amtsgericht Pasewalk (Vorpommern-Greifswald) verurteilter Liebesbetrüger ist mit dem Versuch, eine mildere Strafe zu bekommen, gescheitert. Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes am Freitag sagte, hat das Oberlandesgericht Rostock die siebenmonatige Haftstrafe für den 34-Jährigen bestätigt. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Die Richter in der höheren Instanz hätten nur den Schuldspruch geändert: Der Verurteilte sei nicht wegen Geldwäsche, sondern wegen Beihilfe zum Betrug schuldig. Die Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.
Das Amtsgericht Pasewalk hatte den Mann aus Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) im März 2022 verurteilt, obwohl dieser im Prozess geschwiegen hatte. Dieser hatte Revision eingelegt. Der 34-Jährige gehört nach Angaben von Richter Gerald Fleckenstein zu einer international agierenden Bande, die Frauen beim sogenannten Love Scamming um Geld gebracht haben. «Die Hintermänner konnten leider nicht gefasst werden», hatte der Richter gesagt.
In Pasewalk war der Fall einer 65-Jährigen verhandelt worden, die rund 51.000 Euro verloren hatte. Die Anklamerin hatte 2018 über soziale Medien Kontakt zu einem angeblichen Kunsthändler aus Nordamerika bekommen. Dieser hatte ihr Komplimente gemacht und sie besuchen wollen, dann wegen Problemen aber Geld verlangt. Die Frau überwies bis Frühjahr 2019 Geld an mehrere Konten, von denen eines dem Verurteilten gehörte. Angehörige der Frau zeigten den Fall später an. Das Gericht setzte die Strafe für zwei Jahre auf Bewährung aus.
Ein Komplize, der auch Geld von der Frau aus Anklam bekommen hatte, war in München wegen acht solcher Fälle zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.