In MV fällt Corona-Isolationspflicht am 12. Februar

Auch Mecklenburg-Vorpommern streicht die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. Anderswo war schon eher Schluss damit.
Stefanie Drese (SPD), Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, beim Besuch der Long-Covid-Ambulanz der Universitätsmedizin Greifswald (UMG). © Stefan Sauer/dpa/Archivbild

Mecklenburg-Vorpommern schafft die Isolationspflicht für Corona-Infizierte am 12. Februar ab. Das gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag bekannt. Mecklenburg-Vorpommern fasste als eines der letzten Bundesländer diesen Beschluss. In Berlin verständigte sich der Senat ebenfalls am Dienstag darauf, dass eine Isolationspflicht ab dem 13. Februar nicht mehr pauschal angeordnet wird.

In den anderen Bundesländern war schon eher Schluss damit: In Hamburg und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es die Isolationspflicht seit dem 1. Februar nicht mehr, in Schleswig-Holstein fiel sie sogar schon Mitte November weg.

Bis die Isolationspflicht aufgehoben ist, müssen sich Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern noch mindestens fünf Tage lang zu Hause abzusondern. Erst wenn sie zwei Tage symptomfrei sind, dürfen sie wieder unter Menschen. Drese betonte, dass Beschäftigte im medizinischen Bereich auch künftig einen Negativ-Test vorlegen müssen, ehe sie nach einer Corona-Infektion wieder zur Arbeit gehen können.

Auch die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll vorläufig bestehen bleiben. Dies werde vom Bund geregelt, sagte Drese. Das Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April.

© dpa
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