«Extrem-Frühchenversorgung»: Petitionsausschuss

Der monatelange Kampf für den Erhalt der «Extrem-Frühchenversorgung» erreicht am Montag den Bundestag. Weil mehr als 100.000 Menschen protestierten, befasst sich der Petitionsausschuss damit. Eine Entscheidung soll aber erst später fallen.
Petitionsausschuss berät über
Mit dem drei Wochen alten Mattis sitzt Katja Jörnd auf der Station für «Extrem-Frühgeborene». © Jens Büttner/dpa

Der Petitionsausschuss des Bundestags berät am Montag (12.00 Uhr) über den Protest gegen das Behandlungsverbot für «Extrem-Frühgeborene» im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg. Hintergrund ist eine Regelung zu Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin, dem Vertreter der Krankenkassen und von Verbänden angehören. Danach sollen in einer Klinik pro Jahr mehr als 20 Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm betreut werden, um eine hohe Qualität zu sichern und weiter «Perinatalzentrum Level 1» zu bleiben.

Für Neubrandenburg wurde ein Behandlungsverbot ab Januar 2023 ausgesprochen, da es weniger Fälle waren. Dagegen wurden mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt, sodass der Petitionsausschuss die Betroffenen zu dem Thema anhört. Endgültig will der Ausschuss aber erst später darüber beraten und einen Beschluss fassen.

Gegen das Behandlungsverbot protestierten die Mitarbeiter, viele kommunalpolitische Gremien, der Medizinerverband Hartmannbund und Tausende Bürger. Auch das Schweriner Sozialministerium und MV-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kritisierten die Festlegung durch die «Mindestmengenregelung».

Im weitläufigen und dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern bestünden für Eltern und Patienten jetzt schon sehr weite Wege für eine medizinische Versorgung, hieß es vom Hartmannbund. Im Fall Neubrandenburg könnten nicht nur Fallzahlen zur Beurteilung herangezogen werden. Auch eine vom Land angeregte einjährige Ausnahmeregelung war vom Bundesausschuss abgelehnt worden.

Im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum wurden 2022 zehn «Extrem-Frühchen» versorgt. Wenn das Behandlungsverbot bestehen bleibt, müssen Eltern sehr weite Entfernungen nach Berlin, Rostock oder Schwerin in Kauf nehmen. Auch Greifswald, das eine Ausnahmegenehmigung hat, droht wegen der Mindestmengenregelung langfristig eine Schließung.

© dpa
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