Der einschlägig vorbestrafte 37-jährige Deutsche soll am 16. Januar dieses Jahres eine 66-jährige Frau in ihrem Wohnhaus überfallen haben, als diese gerade aus der Haustür trat, um nach der Post zu schauen. Er habe die Frau dann ins Gesicht geschlagen, gewürgt und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und dabei in Tötungsabsicht gehandelt, so die Staatsanwältin. Nur durch «puren Zufall» sei die Halsschlagader der Geschädigten nicht verletzt worden. Der Mann habe rund 60 Euro erbeutet.
Kurz danach soll er unweit des Tatortes einen 82-jährigen Mann und dessen Ehefrau in deren Wohnung überfallen haben. Den Mann soll er mit einem sogenannten Anreißnagel in den Hals gestochen haben, so dass er stark blutete. Hier soll er unter anderem 190 Euro Bargeld und Schmuck erbeutet haben. Zwei Tage nach den Taten wurde der Angeklagte von einem Spezialeinsatzkommando festgenommen. In die Forderung der Staatsanwaltschaft floss auch ein früherer Vorfall ein, bei dem der Angeklagte seine damalige Freundin mit einem Messer angegriffen und verletzt haben soll.
Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant «schwere, schwere, schwere Schuld» auf sich geladen habe. Das sehe auch der Angeklagte so. «Hier sitzt aber kein Monster oder kaltblütiger Killer.» Der Angeklagte selbst betonte am vorletzten Verhandlungstag, dass es ihm leid tue und er sich in aller Form entschuldige. Das Urteil will das Landgericht Rostock am 28. Oktober um 13.00 Uhr sprechen.