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Gemeinde Upahl wehrt sich weiter gegen Flüchtlingsunterkunft

Schon in wenigen Tagen sollen am Dorfrand von Upahl die ersten Container für eine Flüchtlingsunterkunft aufgestellt werden. Doch der Widerstand der Gemeinde gegen das Projekt hält an. Wieder sollen Richter entscheiden.
Protestbanner
Protesttransparente gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft stehen an der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet. © Jens Büttner/dpa

Das juristische Tauziehen um den Bau der Flüchtlingsunterkunft in Upahl (Nordwestmecklenburg) geht in die nächste Runde. In einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung erklärte die Gemeinde Upahl, dass sie die von der Kreisbaubehörde erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig erachte und deshalb Widerspruch eingelegt habe. Noch im Laufe der Woche solle beim Verwaltungsgericht in Schwerin «ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche» gestellt werden, hieß es. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte, lag ein solcher Antrag am Mittwoch noch nicht vor.

Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hatte Mitte Juli die Baugenehmigung «für die Errichtung der zeitweisen Unterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet» des 500-Einwohner-Dorfes erteilt. Dem vorausgegangen war die Entscheidung des Innen- und Bauministeriums in Schwerin, dass der Anfang des Jahres begonnene Bau der Containersiedlung trotz eines früheren Einspruchs des Gemeinderats weitergehen kann.

Statt der zuvor geplanten 400 sollen nun maximal 250 Plätze für Flüchtlinge geschaffen werden. In dieser Woche waren die vorbereitenden Arbeiten wieder aufgenommen worden. Mit dem Aufstellen der Container soll nach Angaben des Landratsamtes voraussichtlich Anfang August begonnen werden. Mit der Fertigstellung der Unterkunft sei im September oder Oktober zu rechnen.

Im März hatte das Verwaltungsgericht auf Antrag der Gemeinde die Arbeiten gestoppt. Das Beteiligungsrecht der Gemeinde sei missachtet worden, hieß es zur Begründung. Die Gemeinde bleibt laut Mitteilung bei ihrer Auffassung, «dass die Unterbringung von 250 Geflüchteten - auch wenn nur für ein Jahr - in einer Ortslage ohne Infrastruktur, in einem Großgewerbe- und Industriestandort in unmittelbarer Nähe der Autobahn nicht zumutbar ist und zudem dem Planungswillen der Gemeinde widerspricht». Auch fuße die erteilte Baugenehmigung auf den alten Antragsunterlagen und lasse viele Fragen offen, hieß es in der Erklärung weiter.

Die Landesregierung hatte Verständnis für die Kritik an der Wahl des Standortes geäußert, ihre Entscheidung aber schließlich mit dem akuten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten in der Region begründet. Nach Angaben von Landrat Tino Schomann (CDU) sollen nach Fertigstellung der Containersiedlung auf der kreiseigenen Fläche zwei Sporthallen in Wismar leergezogen werden, in denen aktuell noch rund 200 Menschen untergebracht seien. Schomann hatte mehrfach auf die massiven Probleme bei der Unterbringung der dem Kreis zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber hingewiesen und insbesondere die Flüchtlingspolitik des Bundes kritisiert.

© dpa
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