Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann am 12. Oktober in einer Asylbewerberunterkunft in Barth (Vorpommern-Rügen) 35 Mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen habe mit der Absicht, sie zu töten. Das Gericht machte Eifersucht als niederen Beweggrund aus. Strafverschärfend kam laut Richter hinzu, dass der Mann den drei gemeinsamen Kindern die Mutter genommen habe und nach der Tat das Opfer mit seinem Handy gefilmt und fotografiert habe.
Das Gericht hatte nicht - wie eigentlich bei Mord vorgesehen - eine lebenslange Haftstrafe verhängt, weil eine erhebliche Minderung seiner Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen gewesen sei. Der Mann hatte zuvor Alkohol und Kokain konsumiert. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und sechs Jahre Haft gefordert.
Die Revision müsse binnen eines Monats begründet werden, wobei die Frist mit der Zustellung des Urteils beginne, erklärte die Gerichtssprecherin. Für die Erstellung und Zustellung der Urteilsbegründung habe das Gericht wiederum fünf Wochen Zeit.