Weniger Privatinsolvenzen im Nordosten nach Ausnahmejahr

Höhere Preise bringen immer mehr Verbraucher in Bedrängnis. Wer sich überschuldet, muss irgendwann Privatinsolvenz anmelden. In Norden und damit auch in MV ist das häufiger der Fall als im Süden.
Ein Kugelschreiber liegt auf einem Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und einem Informationstext über Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Die Zahl der Privatpleiten im Nordosten ist im vergangenen Jahr gesunken, liegt aber über dem Wert von vor der Corona-Pandemie. Nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2021 verzeichnete die Wirtschaftsauskunftei Crif für das zurückliegende Jahr 2246 Fälle. Damit verzeichnet MV mit einem Minus von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr den stärksten Rückgang hinter Bremen (minus 23,4 Prozent). 2021 hatte eine Gesetzesänderung nach Einschätzung der Experten die Zahlen in die Höhe getrieben.

Mit 139 Fällen je 100.000 Einwohner landet der Nordosten unter den Bundesländern auf dem fünften Platz hinter den anderen Nordländern und deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 116 Fällen je 100.000 Einwohner. Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 stieg die Zahl der Privatpleiten den Angaben zufolge in MV um 10,4 Prozent an, was knapp unter dem bundesweiten Zuwachs liegt (10,8 Prozent).

Für das laufende Jahr rechnet Crif angesichts der hohen Inflation mit erheblichen Problemen bei einkommensschwachen Haushalten und in der Folge mit vielen Privatinsolvenzen.

Die Wirtschaft befinde sich weiterhin im Krisenmodus, erklärte Crif-Geschäftsführer Frank Schlein am Mittwoch. «Durch die weiter steigenden Kosten ist eine Verschuldungswelle in Deutschland möglich. Wenn die Kosten stark steigen, wird es für Personen, die schon bislang am Existenzminimum leben, schwierig.» Bei vielen seien auch die finanziellen Reserven nach der Corona-Zeit aufgebraucht.

2021 hatten sich die Zahlen zum Vorjahr nach zehn Jahren mit zurückgehenden Werten nahezu verdoppelt, weil viele Schuldner die Insolvenzrechtsreform abgewartet haben. Sie hat dazu geführt, dass Verbraucher nach drei statt nach vorher weitgehend üblichen sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden können. Die Verkürzung galt rückwirkend ab 1. Oktober 2020.

© dpa
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