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«Fairer Umgang»: Angeklagter Ex-Bundesminister dankt Gericht

Am Ende eines Bankrottprozesses gegen den Ex-Bundesverkehrsminister und wichtigen Akteur der deutschen Einheit, Günther Krause, überwiegen versöhnliche Töne. Er dürfte der Haft entgehen - erneut.
Ex-Bundesverkehrsminister Günther Krause
Ex-Bundesverkehrsminister Günther Krause sitzt im Verhandlungssaal. © Frank Hormann/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der ehemalige Bundesverkehrsminister und spätere «Dschungelcamp»-Teilnehmer Günther Krause hat sich am Ende eines Bankrottprozesses gegen ihn dankbar gezeigt. «Zuerst möchte ich mich beim Gericht bedanken für den fairen Umgang mit mir», sagte der 70-Jährige am Mittwoch in seinem Schlusswort vor dem Landgericht Rostock. Er bat das Gericht, ihm mit dem am Nachmittag erwarteten Urteil keine Steine in den Weg zu legen für seine weitere unternehmerische Tätigkeit.

Sein Anwalt, Peter-Michael Diestel, als letzter DDR-Innenminister ebenfalls Ex-Politiker und nach eigener Aussage langjähriger Freund Krauses, sagte in seinem Plädoyer, sein Mandant sei «seit 30 Jahren mit Strafverfahren überzogen worden». Er würdigte Krause als Person der Zeitgeschichte, die von ganz oben nach ganz unten geraten sei. «Es ist der Mann der deutschen Einheit.»

Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 den Einheitsvertrag mitunterschrieben. Von 1991 bis 1993 war er Bundesminister für Verkehr, trat nach mehreren Affären zurück und verschuldete sich als Unternehmer. Wiederholt landete er vor Gericht und wurde zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe verurteilt. In Haft musste er laut Diestel nie.

Die Staatsanwaltschaft wirft Krause vor, während seines Insolvenzverfahrens Vermögen verschleiert zu haben. Dabei geht es unter anderem um Einnahmen aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show «Ich bin ein Star - Holt mich hier raus» in sechsstelliger Höhe.

«Eine gewisse Chuzpe» spreche aus den Taten Krauses, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. «Das ist schon ein ziemlich dolles Ding». Strafmildernd könne Krause unter anderem das umfassende Geständnis vom Prozessbeginn ausgelegt werden. Dieses war Bedingung für einen Verständigungsvorschlag des Gerichts. Der Staatsanwalt bewegte sich mit der Forderung nach zwei Jahren Haft bei einer Bewährung von vier Jahren und 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit am oberen Rand dieser Verständigung.

Diestel sagte, er hoffe auf einen neuen Abschnitt im Leben Krauses und dass sich dieser nicht noch einmal in einer solchen Situation vor Gericht wiederfinde.

© dpa
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