Nach tödlichem Schuss: Motiv für Schwertattacke unklar

Im Fall des tödlichen Schusses eines Polizisten auf einen Angreifer in Jarmen verdichten sich die Hinweise auf Notwehr. Zum Motiv gibt es erste Hinweise, aber keine Sicherheit.
Die Grundstückeinfahrt unweit des Tatorts. © Stefan Sauer/dpa

Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen Angreifer mit Schwert in Jarmen (Vorpommern-Greifswald) suchen Ermittler weiter nach dem Motiv des Mannes. Die dafür nötigen Zeugenanhörungen sind noch nicht beendet, wie Martin Cloppenburg als Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Dienstag sagte. Allerdings verdichteten sich die Hinweise auf Notwehr durch den Polizisten.

Der 32-jährige Mann soll den 47-jährigen Polizisten bei dem Einsatz am Freitagabend plötzlich mit einem Schwert schwer verletzt haben. Daraufhin habe der an einem Arm verletzte Beamte einmal geschossen. Dieser Schuss war tödlich, wie die Obduktion nach Angaben der Staatsanwaltschaft jetzt auch ergeben hat. «Das Ergebnis der Obduktion fügt sich in unsere bisherigen Erkenntnisse ein», sagte Cloppenburg.

Auch die Mutter des Getöteten, die den Polizisten am Freitagabend die Tür zur Wohnung geöffnet hatte, habe beschrieben, dass erst ihr Sohn mit dem Schwert mit der 60 Zentimeter langen geraden Klinge zugeschlagen habe und es dann einen Schuss gab.

Ein Ermittlungsansatz bei der Suche nach dem Motiv sind die Vorstrafen des polizeibekannten 32-Jährigen, gegen den auch ein aktueller Haftbefehl vorlag. «Er hatte seine letzte Haftstrafe von acht Monaten wegen Körperverletzung - die das Amtsgericht Greifswald ihm Ende 2022 auferlegt hatte - nicht angetreten», sagte Cloppenburg. Die Beamten waren wegen eines Anrufs, dass sich jemand in einer psychischen Ausnahmesituation befindet, gerufen worden. Sie hätten bei der Anreise gewusst, dass es einen Haftbefehl gegen den Mann gab. Unklar sei bisher aber noch, ob sie schon dazu gekommen waren, ihm das zu sagen.

Klar sei aber, dass der 32-Jährige wusste, dass er per Haftbefehl gesucht wird. Er hatte an der Gerichtsverhandlung teilgenommen und erst kürzlich eine Ladung zum Strafantritt bekommen, diese aber ignoriert. «Doch nicht jeder, der eine Strafe antreten soll, wehrt sich so dagegen, schon gar nicht mit einem Schwert», sagte der Oberstaatsanwalt. Er hoffe, dass man Ende der Woche mehr zum Motiv sagen kann.

© dpa
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