Knapp drei Jahre nach Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in Mecklenburg-Vorpommern seit Donnerstag Geschichte. Das Land hat die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den Nahverkehr aufgehoben, der Bund zeitgleich für den Fernverkehr. MV gehörte zu den letzten Bundesländern, in denen die Maskenpflicht im Nahverkehr beendet wurde. Sie war 2020 eingeführt worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dies geschehe aus Rücksicht auf besonders verletzliche Menschen wie Alte und Kranke, sagte ein Sprecher des Schweriner Gesundheitsministeriums.
Auch eine andere Corona-Schutzmaßnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern vorerst weiter: die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion. Wer sich infiziert hat, muss sich fünf Tage zu Hause absondern. Um wieder unter Menschen gehen zu können, muss der oder die Betreffende zwei Tage symptomfrei sein. Beschäftigte in Medizin und Pflege brauchen einen Negativtest.
Auch diese Regel könnte jedoch bald aufgehoben werden. Gesundheitsministerin Stefanie Drese will dem Kabinett am kommenden Dienstag dafür den 12. Februar als Stichtag vorschlagen, bestätigte das Gesundheitsministerium. Zu diesem Zeitpunkt fällt die Isolationspflicht auch in Berlin und Brandenburg weg. Der Sprecher betonte jedoch, dass Infizierte auch nach dem Wegfall der Isolationspflicht möglichst im Homeoffice arbeiten sollten.