Corona-Isolationspflicht fällt in Mecklenburg-Vorpommern

Als eines der letzten Bundesländer verzichtet Mecklenburg-Vorpommern seit Sonntag auf die Isolationspflicht von Corona-Infizierten. Berlin und Brandenburg folgen einen Tag später.
Eine Frau in Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Seit diesem Sonntag müssen sich Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr von anderen Menschen isolieren. Der Nordosten verzichtet als eines der letzten Bundesländer auf diese Maßnahme des Infektionsschutzes. In Berlin und Brandenburg fällt die Isolationspflicht am Montag.

In den anderen Bundesländern war schon eher Schluss damit: In Hamburg und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es die Isolationspflicht seit dem 1. Februar nicht mehr, in Schleswig-Holstein fiel sie sogar schon Mitte November weg.

Bis Samstag mussten sich Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern mindestens fünf Tage lang zu Hause abzusondern. Erst wenn sie zwei Tage symptomfrei waren, durften sie wieder unter Menschen gehen. Beschäftigte im medizinischen Bereich müssen allerdings auch künftig einen Negativ-Test vorlegen, ehe sie nach einer Corona-Infektion wieder zur Arbeit gehen können.

Auch die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll vorläufig bestehen bleiben. Dies wird vom Bund geregelt. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt bis zum 7. April.

© dpa
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