Urteil im Streit um «Gorch Fock» ist rechtskräftig

Im Streit um Millionenforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Segelschulschiffes «Gorch Fock» ist die juristische Niederlage der Werft und des Bundes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Damit sei der Rechtsstreit beendet. (Az V ZR 78/22)
Akten liegen in einem Gerichtssaal auf der Richterbank. © Lennart Preiss/dpa/Symbolbild

Die Bredo Dockgesellschaft in Bremerhaven hatte vom Bund noch 10,5 Millionen Euro für Arbeit und Material gefordert. Auf der Werft war von 2015 bis 2019 am Marineschiff «Gorch Fock» gearbeitet worden. Die Marine verlangte dagegen 3,6 Millionen Euro Schadenersatz für angeblichen Baupfusch. Das Bremer Landgericht hatte Ende 2020 beide Klagen abgewiesen (Az. 4 O 1136/19).

Daraufhin klagten die Bredo Werft und der Bund. Das Oberlandesgericht Bremen wies im Frühjahr 2022 in einem Berufungsverfahren beide Klagen ab. Es sah keine Grundlage für unmittelbare Ansprüche der Werft sowie des Bundes gegen die Werft (AZ 1 U93/20). Das Oberlandesgericht hatte eine Revision zum BGH zwar nicht zugelassen - die Parteien konnten aber mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde dagegen vorgehen, was die Werft auch tat. Daher war das Urteil zunächst nicht rechtskräftig.

Der juristische Streit war ein Nebenstrang bei der langwierigen Sanierung des Dreimasters. Die Baukosten waren von geplant 10 Millionen Euro weiter gestiegen, bis die frühere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Deckel von 135 Millionen Euro festlegte. Das letztlich von der Lürssen-Werft übernommene und fertig sanierte Schiff war der Marine im September 2021 zurückgegeben worden.

© dpa
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