Die CDU hat ihre Kritik am Finanzgebaren der rot-roten Landesregierung erneuert. Im Zentrum steht dabei die Mittelverwendung aus dem milliardenschweren MV-Schutzfonds zur Bewältigung der Corona-Krise. «Nach wie vor werden aus dem Fonds Projekte bezahlt, die nicht das Geringste mit Corona zu tun haben. In seiner jetzigen Form ist der Fonds ein schuldenfinanzierter Schattenhaushalt zulasten künftiger Generationen», beklagte der CDU-Landes- und -Landtagsfraktions-Chef Franz-Robert Liskow. Als Paradebeispiele für den sachfremden Einsatz von Schutzfonds-Geldern gelten aus Sicht der Union Digitalisierung und Internetausbau.
Das Land hatte 2020 auf dem ersten Höhepunkt der Pandemie die Schuldenbremse ausgesetzt und insgesamt 2,85 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Daraus wurden Überbrückungshilfen für Wirtschaft, Vereine und Kultur finanziert, aber auch Geld bereitgestellt für den Ausbau des Glasfasernetzes, den Neubau von Schulen oder ein Sondervermögen für die beiden Universitätsmedizinen in Rostock und Greifswald. Nach Angaben der Landesregierung wurden bislang knapp zwei Drittel der Fondsmittel ausgezahlt, ein Teil als Kredite, die zurückfließen.
«Der Corona-Schutzfonds widerspricht dem Haushaltsrecht und ist teilweise eindeutig verfassungswidrig», konstatierte Liskow. Auch der Landesrechnungshof habe wiederholt angemahnt, dass der Fonds nur für Maßnahmen verwendet werden dürfe, die einen eindeutigen Bezug zur Corona-Pandemie hätten. Dies habe die Linkskoalition aber ignoriert, ebenso wie Verfassungsgerichtsurteile in Hessen und Rheinland-Pfalz, also in Ländern mit ähnlichen Sondervermögen wie Mecklenburg-Vorpommern. Dort seien die Corona-Fonds inzwischen abgewickelt.
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hatte nach einer Beschwerde der AfD zwar festgestellt, dass die zunächst in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Regeln für den Corona-Schutzfonds die Rechte des Landtags in Haushaltsfragen verletzten. Der Makel sei aber durch eine Gesetzesänderung beseitigt worden, hieß es. Mit der Mittelverwendung aus dem Schutzfonds selbst hatte sich das Gericht nicht befasst. Der klageführenden AfD hatten für die dazu erforderliche Normenkontrollklage die notwendigen 30 Prozent Zustimmung im Schweriner Landtag gefehlt.