Die Übernachtungssteuer müssen laut Stadt Hotels, Pensionen, Herbergen oder Vermieter von Ferienwohnungen zahlen. Steuerbefreit seien Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren, einschließlich deren Betreuerinnen und Betreuer sowie Übernachtungen aufgrund einer laufenden Ausbildung. Auch gemeinnützig betriebene Einrichtungen seien befreit.
Vor der Einführung der Bettensteuer hatte etwa die Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern gewarnt. Sie hatte auf die wirtschaftliche Belastung für Gäste und Hoteliers verwiesen, die zu ohnehin gestiegenen Kosten hinzukomme.
Auch der Schweriner Tourismusminister Reinhard Meyer (SPD) ist gegen die auch anderswo im Nordosten erhobene Steuer. Er lehnt sie ab, weil die Einnahmen in den allgemeinen kommunalen Haushalten landeten und nicht zweckgebunden seien. Das Land will die Tourismusfinanzierung im Nordosten neu aufstellen.