Teilzeit-Referendariat in der Justiz künftig möglich
Jura-Absolventen können ihr Referendariat künftig auch in Teilzeit absolvieren. Die Landesregierung in Schwerin beschloss am Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf, wie Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) mitteilte. Damit sollen Rechtsreferendare entlastet werden, die familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, sich mit voller Arbeitskraft dem Vorbereitungsdienst zu widmen.
Möglich sei dies aufgrund einer bundesrechtlichen Änderung, so die Ministerin. Danach muss ab dem 1. Januar 2023 unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit ermöglicht werden.
Derzeit leisten in Mecklenburg-Vorpommern rund 260 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst für die zweite juristische Staatsprüfung. Auch in der Justiz gibt es Personalmangel, darauf wird unter anderem mit dem Teilzeitangebot reagiert.