«Das Sportgericht hat bei der Urteilsfindung berücksichtigt, dass Hansa Rostock erhebliche Maßnahmen unternommen hat, damit Zuschauerfehlverhalten möglichst vermieden wird», sagte Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Ein Anteil von 35.100 Euro der Strafe darf für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Diese sind dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen.