Zwei Jahre und zwei Monate Haft nach Brandstiftung
Wegen Brandstiftung in seiner Zelle ist ein 31 Jahre alter Häftling der Frankfurter Justizvollzugsanstalt am Montag vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Wegen des erheblichen Schadens ging das Gericht von schwerer Brandstiftung aus. Die Zelle konnte nach dem Vorfall im April dieses Jahres längere Zeit nicht benutzt werden - mehrere Bedienstete erlitten zudem eine Rauchvergiftung. (Az: 6300 Js 219002/23).
Wegen der Corona-Pandemie hatten die Untersuchungshäftlinge in ihren Zellen Fernsehapparate zur Verfügung gestellt bekommen. Nachdem die Beschränkungen aufgehoben wurden, sollten die Gefangenen wieder das Gerät im Gemeinschaftsraum der Anstalt nutzen. Aus Ärger über den Verlust des Gerätes in seiner Zelle steckte der 31-Jährige laut Gericht schließlich Kleidungsstücke und eine Matratze in Brand.
Vor Gericht legte der Mann ein Geständnis ab. Nach dem Vorfall hatte er zudem Widerstand gegen Bedienstete geleistet und sie beleidigt. Ursprünglich war er wegen Rauschgiftdelikten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die aktuelle Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.