Mit einem neuen Gesetz will die hessische Landesregierung den Rad- und Fußverkehr im Bundesland stärken und auf eine Stufe mit dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr stellen. «Fahrradfahren und Zufußgehen sind ein ganz wichtiger Teil alltäglicher und vor allem klimafreundlicher Mobilität», erklärte Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Freitag in Wiesbaden zur Vorstellung des Entwurfs von CDU und Grünen für ein Nahmobilitätsgesetz. Kritik kam von der Initiative Verkehrswende Hessen: «Dieses Koalitions-Gesetz ist kein ausreichender Anschub für eine echte Verkehrswende.»
Voraussetzung für die beiden Formen der Nahmobilität seien gute und sichere Geh- und Radwege, erklärte Al-Wazir, daher würden bereits seit Jahren Millionen in eine bessere Infrastruktur investiert. Mit dem neuen Gesetz sollen die Stärkung der Nahmobilität sowie eine Arbeitsgemeinschaft, die das Thema vorantreibt, nun gesetzlich verankert werden. Für den Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen sollten zudem die notwendigen Mittel gesetzlich gesichert werden.
Konkret müssen dem Gesetzentwurf zufolge zehn Prozent der Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau zusätzlich in neue Radwege fließen. Parallel dazu solle der Grundsatz «Sanierung vor Neubau» für Landesstraßen in dem Gesetz festgeschrieben werden. Das Land Hessen solle zudem als fahrradfreundlicher Arbeitgeber und damit als Vorbild fungieren. Mit dem Gesetzentwurf schlage man «ein neues Kapitel der Verkehrswende in Hessen» auf, betonte Al-Wazir.
Der Minister bedankte sich bei der Initiative Verkehrswende Hessen. Auch wenn das Volksbegehren samt Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt worden sei, habe es einen konstruktiven Austausch und wertvolle Impulse der Initiative gegeben.
Dagegen sieht die Initiative in dem Gesetzentwurf «viel zu wenig relevante Fortschritte und das komplette Ausblenden zentraler Elemente einer echten Verkehrswende», allen voran des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Forderung nach einem flächendeckenden Angebot an Bussen und Bahnen mit stündlicher Bedienung von 5.00 bis 23.00 Uhr bleibe auch im ländlichen Raum ebenso unerfüllt wie ein strategischer Rahmenplan für die Förderung des Fußverkehrs oder die landesweite, planmäßige Sicherung von Schulwegen.
Auch der Verkehrsclub Deutschland äußerte Kritik: «Im Gegensatz zum Nahmobilitätsgesetz der Schwarz-Grünen Landtagskoalition berücksichtigt das vom Verkehrswende-Hessen-Bündnis vorgelegte Gesetz die Mobilitätsbedürfnisse aller Menschen», sagte Landesvorstand Mathias Biemann. Es seien «nicht nur ein paar Verbesserungen für die Mobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad» notwendig, um sich selbstbestimmt bewegen und am sozialen Leben teilhaben zu können, sondern ein flächendeckendes Angebot von Bussen und Bahnen mit stündlicher Bedienung, mit Anschluss- und Übergangssicherheit.