Vor Gericht behauptete der Angeklagte, sich an nichts mehr erinnern zu können. Verurteilt wurde er am Dienstag schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nachdem er bereits unter einer laufenden Bewährungsfrist stand, setzte das Gericht die neue Freiheitsstrafe nicht noch einmal zur Bewährung aus. Auch die Staatsanwaltschaft hatte für einen Gefängnisaufenthalt des Maskenverweigerers votiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.