Zunächst hatten die beiden Monteure die Rechnung von mehreren hundert Euro kassiert und dabei auch mitbekommen, wo die Rentnerin ihr Geld aufbewahrte. Anschließend schickten sie die Frau unter dem Vorwand in die Küche, etwas zum Trinken zu holen. Als die Monteure gegangen waren, fehlten die Ersparnisse im Kleiderschrank. Laut Urteil ist es zwar wahrscheinlich, aber nicht ganz sicher, dass der Angeklagte mit dem Diebstahl zu tun hatte. So hätte auch sein Kollege das Geld im Alleingang stehlen können - der Mann ist derzeit unbekannten Aufenthalts. Jedenfalls habe niemanden den Angeklagten mit dem Geld gesehen.
Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe und 10.000 Euro Schadensersatz gefordert hatte, legte bereits Berufung beim Landgericht Frankfurt ein.