Der Angeklagte war den Erkenntnissen des Gerichts zufolge am Tattag mit zwischenzeitlich bis zu 98 Stundenkilometern durch Frankfurt gefahren. Dabei drängte er einen anderen Wagen in eine Straßenbahnhaltestelle ab, wo das spätere Opfer auf die Bahn wartete. Die Frau erlitt Knochen- und Rippenbrüche und ist seither weitgehend auf einen Rollstuhl angewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung erhoben, wegen eines illegalen Autowettrennens sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung. In der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass die hohe Geschwindigkeit von dem Fahrer nur kurzzeitig erreicht worden sei. Deshalb wurde der Vorwurf des illegalen Autorennens fallengelassen.
Strafmildernd wirkten sich die fehlenden Vorstrafen des Angeklagten sowie dessen Worte der Entschuldigung und Reue an das Opfer aus. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen die Bewährungsstrafe deshalb für ausreichend an.