Passantin nach Autorennen schwerbehindert: Bewährungsstrafe

Nach einem schweren Verkehrsunfall mit einem bleibend schwerbehinderten Opfer ist ein Autofahrer zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer dreijährigen Führerscheinsperre verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt entschied am Montag zudem, dass der 24-Jährige 25.000 Euro an die 51-Jährige zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der Angeklagte war den Erkenntnissen des Gerichts zufolge am Tattag mit zwischenzeitlich bis zu 98 Stundenkilometern durch Frankfurt gefahren. Dabei drängte er einen anderen Wagen in eine Straßenbahnhaltestelle ab, wo das spätere Opfer auf die Bahn wartete. Die Frau erlitt Knochen- und Rippenbrüche und ist seither weitgehend auf einen Rollstuhl angewiesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung erhoben, wegen eines illegalen Autowettrennens sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung. In der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass die hohe Geschwindigkeit von dem Fahrer nur kurzzeitig erreicht worden sei. Deshalb wurde der Vorwurf des illegalen Autorennens fallengelassen.

Strafmildernd wirkten sich die fehlenden Vorstrafen des Angeklagten sowie dessen Worte der Entschuldigung und Reue an das Opfer aus. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen die Bewährungsstrafe deshalb für ausreichend an.

© dpa
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