Vor Gericht legte die Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Den Schmugglerdienst begründete sie mit finanziellen Nöten, in die sie durch eine erheblich behinderte Tochter gekommen sei. Nach ihrer Festnahme wurde bei ihr eine Fahrkarte für den Nahverkehr in Madrid sichergestellt. Die Frau bestritt jedoch, dass auch diese länger zurückliegende Reise nach Europa etwas mit Drogen zu tun gehabt hatte.
Das Urteil des Landgerichts vom Montag ist noch nicht rechtskräftig - während die Staatsanwaltschaft drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte, wollte es die Verteidigung bei einer Bewährungsstrafe bewenden lassen. Es liege ein minderschwerer Fall vor. Die Richter schlossen sich dieser Wertung jedoch nicht an.