Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Dazu seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Titel im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor.
Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Dabei nutzten sie eine damalige Gesetzeslücke. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Berger hatte als Anwalt die Deals bei Banken und Vermögenden als rechtlich sichere Steueroptimierung angepriesen, bei der Konstruktion der Geschäfte beraten und daran Millionen verdient. Schon im Dezember hatte das Landgericht Bonn Berger zu acht Jahren Haft verurteilt.
Bei einer Verurteilung in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe gebildet werden, dann droht Berger noch mehr Zeit im Gefängnis. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.