Urteil gegen Cum-Ex-Architekt Berger in Wiesbaden erwartet

Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal wird am Dienstag (14 Uhr) am Landgericht Wiesbaden ein Urteil gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger erwartet. Ihm droht eine lange Gefängnisstrafe. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten gefordert - das wäre mehr als in einem ersten Cum-Ex-Urteil gegen Berger am Landgericht Bonn bei kleinerer Schadenssumme. Der 72-Jährige solle zudem Taterträge in Millionenhöhe zurückzahlen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für Berger.
Cum-Ex-Prozess gegen Hanno Berger in Wiesbaden
Der Steueranwalt Hanno Berger kommt zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal der Leichtbauhalle im Stadtteil Biebrich. © Arne Dedert/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Dazu seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Titel im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor.

Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Dabei nutzten sie eine damalige Gesetzeslücke. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Berger hatte als Anwalt die Deals bei Banken und Vermögenden als rechtlich sichere Steueroptimierung angepriesen, bei der Konstruktion der Geschäfte beraten und daran Millionen verdient. Schon im Dezember hatte das Landgericht Bonn Berger zu acht Jahren Haft verurteilt.

Bei einer Verurteilung in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe gebildet werden, dann droht Berger noch mehr Zeit im Gefängnis. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

© dpa
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