Lübcke-Ausschuss will verurteilten Mörder befragen

Der Untersuchungsausschuss zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will am 4. November den verurteilten Täter Stephan Ernst befragen. Die öffentliche Vernehmung werde im Landgericht Wiesbaden stattfinden, teilte der Hessische Landtag am Montag mit.
Der Dritte Strafsenat beim Bundesgerichtshof bei der Urteilsverkündung zu den Revisionen im Mordfall Lübcke. © Uli Deck/dpa Pool/dpa/Archivbild

«Der Mörder des ehemaligen Landtagsabgeordneten Dr. Walter Lübcke soll nicht an dessen langjähriger Wirkungsstätte auftreten», erklärte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Christian Heinz (CDU). Ein Grund für die Befragung in einem Gerichtsgebäude sei aber auch die sichere Unterbringung des Zeugen.

Als weitere Zeugen sollen am 4. November ein ehemaliger Angehöriger der rechtsextremen Szene in Kassel sowie eine Mitarbeiterin des polizeilichen Staatsschutzes Nordhessen befragt werden. Dies soll wie gewohnt in den Räumen des Landtags stattfinden.

Der Landtagsuntersuchungsausschuss wurde 2020 eingerichtet. Die Abgeordneten gehen der Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall und möglichen Versäumnissen nach.

© dpa
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