Bürgerbeteiligung bei Lärmaktionsplan auf Zielgeraden

Wo ist es zu laut? Hessische Bürger können noch bis zum 22. Januar Lärmprobleme melden - unter anderem online. Gesucht werden aber auch ruhige Orte.
Laster «verstopfen» bei einem Stau die Straße. © Arne Dedert/dpa

An der aktuellen Runde für die öffentliche Beteiligung am hessischen Lärmaktionsplan haben bislang mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger mitgemacht. Allein beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt sind mehr als 420 Meldungen digital eingegangen, wie aus Angaben auf dem Beteiligungsportal hervorgeht. Bis 22. Januar 2023 haben die Menschen in Hessen die Möglichkeit, den Regierungspräsidien über Internetportale ein Problem mit Straßen-, Schienen- oder Industrielärm zu schildern und Vorschläge für eine Lärmminderung zu machen. Beim RP Gießen gingen bislang mehr als 160, beim RP Kassel mehr als 90 Meldungen ein.

Es gibt daneben die Möglichkeit, auf Gebiete wie Parks und Erholungszonen hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders geschützt werden sollte. «Die bisherigen Eingaben wurden nahezu vollständig von Bürgerinnen und Bürgern gemacht», erläuterte ein Sprecher des RP Darmstadt. «Die Stellungnahmen der Kommunen erreichen uns erfahrungsgemäß eher am Ende des Beteiligungszeitraums.» Für den Lärmaktionsplan zum Flughafen Frankfurt wird es laut RP Darmstadt ein separates Beteiligungsverfahren geben.

Auf der Plattform würden oft Lärmkonfliktpunkte gemeldet, zu denen sich Bürgerinitiativen gebildet haben, die Anwohnerinnen und Anwohner mobilisieren. «Somit sind diese Regionen nicht unbedingt die Gebiete, die der stärksten Lärmbelastung ausgesetzt sind», erklärte der Sprecher. Für den Lärmaktionsplan würde zusätzlich zur Öffentlichkeitsbeteiligung die Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz und Geologie (HLNUG) ausgewertet.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln, wie das Umweltbundesamt erläutert. In Hessen seien 2022 - wie bereits bei dem vorangegangenen Lärmaktionsplan 2017 - deutlich mehr Straßen kartiert worden, als nach den EU-Vorgaben notwendig gewesen wären, sagte Norbert van der Pütten vom HLNUG. Zur Ermittlung der Lärmpegel und der Anzahl der betroffenen Bürger habe 2022 ein anderes Berechnungsverfahren als zuvor eingesetzt werden müssen. Dadurch seien die Ergebnisse schlecht mit früheren Daten vergleichbar.

Wie das RP Darmstadt erläuterte, werden auf Grundlage der Lärmkarten und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung die Lärmaktionspläne erstellt - aktuell ist es der 4. Lärmaktionsplan. «Diese enthalten neben der Darstellung der Lärmbelastung und des Ist-Zustandes mögliche Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung.» In der zurückliegenden Runde der Lärmaktionsplanung seien rund 900 potenzielle Lärmkonfliktpunkte identifiziert worden.

Der vierte Lärmaktionsplan soll zunächst in einem Entwurf veröffentlicht werden. Voraussichtlich Anfang 2024 sollen Bürger nach Angaben der Regierungspräsidien dann erneut die Möglichkeit für eine Stellungnahme haben.

© dpa
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