Todesfahrt in Berlin: Unterbringung in Psychiatrie beantragt

Nach der Todesfahrt am Berliner Ku'damm vor mehr als zehn Monaten haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Berliner Landgericht eine dauerhafte Unterbringung des Fahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der 30-Jährige sei in einem psychotischen Zustand in Fußgängergruppen gefahren, hieß es am Mittwoch in den Plädoyers. Zum Schutz der Allgemeinheit sei seine Unterbringung erforderlich. In dem Prozess wegen Mordes und 16-fachen Mordversuchs soll am kommenden Freitag ein Urteil verkündet werden.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Gerichtssaal auf dem Tisch. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Der Beschuldigte sei am 8. Juni 2022 mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm (Ku'damm) und der Tauentzienstraße mit Absicht in Menschengruppen gefahren, sagte Staatsanwältin Silke van Sweringen in ihrem Plädoyer. Arg- und wehrlose Passanten seien ihm ausgeliefert gewesen - «eine albtraumhafte Tat». Der laut einem Gutachten an einer chronischen paranoiden Schizophrenie erkrankte Mann sei bei der Tat schuldunfähig gewesen und könne nicht bestraft werden. Ohne Behandlung sei zu befürchten, dass der Beschuldigte weitere gefährliche Taten begehe. Die Anklägerin beantragte zudem eine lebenslange Führerscheinsperre gegen den Mann.

Eine Schulklasse aus Bad Arolsen in Nordhessen war am schwersten von der Todesfahrt betroffen. Eine 51 Jahre alte Lehrerin starb noch am Tatort, ein 53-jähriger Lehrer sowie elf Schülerinnen und Schüler einer zehnten Klasse wurden verletzt. Auch eine 14-Jährige gehörte zu den Betroffenen. Weitere Opfer waren eine schwangere Frau sowie zwei 29 und 31 Jahre alte Männer.

Die Frage nach dem Warum sei im Prozess offen geblieben, hieß es in den Plädoyers. Ohne erkennbaren Anlass habe der 30-Jährige auf das Gaspedal getreten. Möglicherweise habe er sich entschlossen, «gegen seine vermeintlichen Dämonen vorzugehen», so die Staatsanwältin. Er habe heimtückisch und mit einem gemeingefährlichen Mittel agiert.

Der Beschuldigte, ein in Armenien geborener Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit, hatte im Prozess geschwiegen. Sein Verteidiger sagte, aus seiner Sicht seien wegen der schweren psychischen Erkrankung seines Mandanten keine Mordmerkmale anzunehmen - «es hat sich im Prozess kein Motiv ergeben, dieses Ereignis ist wie aus dem Nichts entstanden». Der Anwalt erklärte in seinem Plädoyer weiter, er trete einer Anordnung der Unterbringung seines Mandanten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht entgegen.

© dpa
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