Im Mittelpunkt stehe die vereinfachte Förderung von Arbeitsleistungen der Weidetierhalter. «Hier werden aufwendige Nachweise durch eine pauschale Förderung ersetzt», erklärte das Umweltministerium. Unter anderem werden mobile Zäune pauschal mit mindestens 760 Euro je Kilometer Zaunlänge gefördert, 235 Euro je Kilometer bei feststehenden Elektrozäunen und 1920 Euro je Herdenschutzhund. Außerdem sei die Unterstützung bei der Haltung von Herdenschutzhunden, die bei Schaf- und Ziegenhaltungen mit mindestens 200 Tieren gefördert werden können, ausgeweitet und vereinfacht worden.
Neu sei zudem, dass auch Halter von Rindern, Pferden oder Hauseseln eine Förderung erhalten, wenn ein amtlich bestätigter Wolfsübergriff auf die entsprechende Tierart in einem Wolfspräventionsgebiet erfolgt ist. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise.
Thomas Norgall, Naturschutzreferent beim hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen), lobte die Regelung: «Die neue Richtlinie zum Weidetierschutz ist ein weiterer Schritt, um die Koexistenz zwischen Weidetierhaltung und Wölfen zu fördern.» Durch Herdenschutz solle verhindert werden, dass junge Wölfe Weidetiere als leichte Beute kennenlernten.