Diese betreffen demnach sämtliche Geflügelhaltungen oder auch Ziervogelzuchten, Tauben- oder Greifvogelhaltungen. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise, dass die Tiere dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben müssen. Das Veterinäramt stelle die Aufhebung auch der Überwachungszone für Mitte Dezember in Aussicht, wenn die Situation es zulasse, hieß es weiter. Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in dem Mastbetrieb in Hungen hatten Anfang November rund 8500 Puten getötet werden müssen.
Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche. Erreger sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf Menschen übertragen werden können, wie der Kreis Anfang November erläutert hatte. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht laut Robert Koch-Institut nicht. Gefährdet seien aber Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. Für diese werden besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen empfohlen.