Das Landgericht Darmstadt hatte den früheren Geschäftsführer Mitte Dezember zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sah in ihrem Urteil die Vorwürfe des Betruges und der vorsätzlichen Geldwäsche gegen ihn als erwiesen an. Sie setzte aber den Haftbefehl außer Vollzug. Er hatte bis zum Urteil mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen.
Dem Landesgericht zufolge legte die Verteidigung Revision gegen das Urteil ein. Die Urteilsbegründung liegt den Prozessparteien nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht vor. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
PIM Gold in Heusenstamm soll von 2016 bis 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neuer Kunden ausgezahlt worden sein. Der Insolvenzverwalter gab im Prozess an, dass rund 7000 Gläubiger berechtigte Ansprüche von rund 140 Millionen Euro angemeldet haben.