Zuvor hatte das zuständige Verwaltungsgericht der Region Kampanien einem Eilantrag der Hessen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das von der Präfektur Neapel erlassene Verbot stattgegeben, Eintrittskarten an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland zu verkaufen. Neapel werde «bis auf Weiteres angehalten, Eintracht Frankfurt das Gästekartenkontingent über insgesamt 2700 Karten zur Verfügung zu stellen», wies das Gericht an.
Die SSC Neapel begründete ihre Besorgnis darüber mit «der konkreten Möglichkeit, dass es zu Ausschreitungen kommen könnte, wie der Analyseausschuss für Sportveranstaltungen des Innenministeriums feststellte». Das Verwaltungsgericht müsse «die Verantwortung für mögliche Vorfälle übernehmen», hieß es in der Mitteilung.