Schottergärten künftig verboten: Neues Naturschutzgesetz

Schottergärten sind in Hessen künftig verboten. «Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere», erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). Das Verbot ist Bestandteil der Novelle des hessischen Naturschutzgesetzes, die der Landtag in Wiesbaden am Donnerstag mit der schwarz-grünen Mehrheit verabschiedete. Die neue Regelung beziehe sich nicht auf bereits existierende Schottergärten. Die Gesetzesnovelle soll in den kommenden Wochen in Kraft treten.
Schottergarten
Größere und kleinere Steine liegen in einem Vorgarten. © Annette Riedl/dpa

Mit strengeren Vorgaben für Außenbeleuchtungen soll das Gesetz nachtaktive Insekten nun besser schützen. Laut dem Umweltministerium ist Hessen «das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert».

Das Gesetz schaffe auch verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Folgen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen seien und zugleich als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: «Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.»

Neu und bundesweit einmalig sei die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen. Ministerin Hinz erklärte: «Somit können wir unsere Kräfte für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete bündeln.» Zugute kommen soll dies Arten wie etwa dem Feldhamster, der auf Äckern lebt.

Die FDP-Opposition hatte schon früher kritisiert, das Gesetz richte sich gegen diejenigen Land- und Forstwirte und Flächeneigentümer, die sich für den Natur- und Artenschutz engagiert hätten. Die oppositionelle Linken-Fraktion betonte, dass Naturschutz kein Reparaturbetrieb für verfehlte Verkehrs-, Energie- und Industriepolitik sein könne. Die AfD-Opposition hatte das Gesetz als überflüssig bezeichnet.

Laut dem Naturschutzbund (Nabu) dagegen werden viele Neuerungen «den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt voranbringen». Jedoch wäre die Formulierung von mehr messbaren Zielen nötig, etwa «die verpflichtende Ausweisung von Wildnisgebieten auf zwei Prozent der Landesfläche und von Naturwäldern auf fünf Prozent der Waldfläche».

Der Hessische Waldbesitzerverband kritisierte, die Gesetzesnovelle vernachlässige die Interessen von Bauern und Waldeigentümern im ländlichen Raum. Es reihe sich ein in einen Reigen beschlossener Maßnahmen für weitreichende Nutzungseinschränkungen in Wald und Flur.

Auch die Klimaliste Hessen urteilte: «Insbesondere für die Bevölkerung in den ländlichen Regionen bringt das neue Gesetz pauschale Einschränkungen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Wiesen und Felder.»

© dpa
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