Der 62-Jährige verfüge über eine in seinem Lebenslauf «tief verwurzelten Delinquenz», sagte der Sachverständige. Darüber hinaus habe er «narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsanteile», die zwar keiner Persönlichkeitsstörung entsprächen, aber dennoch stark ausgeprägt seien. Auffällig sei auch, dass der aus «gutbürgerlichen Verhältnissen» stammende Drach mit seinen mittlerweile 62 Lebensjahren nie wirklich für seinen Lebensunterhalt gearbeitet habe. Vielmehr habe er von einem «luxuriösen Leben» geträumt, das er sich durch Begehung von Straftaten habe ermöglichen wollen.
Für sein Gutachten bezog sich der Sachverständige auf Gerichtsakten sowie in der Vergangenheit gegen Drach ergangene Urteile. Ein persönliches Gespräch mit dem Psychiater hatte Drach abgelehnt. Das Gutachten spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung, ob gegen ihn neben einer möglichen Freiheitsstrafe auch eine Sicherungsverwahrung verhängt werden könnte. Bei der Sicherungsverwahrung kommt ein Straftäter auch nach abgesessener Haftstrafe vorerst nicht frei.
Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg zur Last gelegt. Wegen mutmaßlicher Schüsse auf zwei Geldboten wird ihm auch versuchter Mord vorgeworfen. Mit auf der Anklagebank sitzt ein mutmaßlicher Komplize aus den Niederlanden.
Im Jahr 1996 hatte Drach den Tabakkonzern-Erben Jan Philipp Reemtsma entführt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes freigelassen. Für die Tat war Drach zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.