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Razzia gegen Rechtsextremisten: Drei Wohnungen durchsucht

Erst kürzlich hat die Bundesinnenministerin eine Neonazi-Gruppierung verboten. Nun geht es gegen andere Rechtsextremisten. Die Polizei durchsucht die Wohnungen von Anhängern eines rassistischen Vereins mit pseudoreligiöser Ideologie. Auch in Hessen wird sie fündig.
Faeser
Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat. © Kay Nietfeld/dpa

Im Zuge des Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung «Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung» hat es auch in Hessen Razzien gegeben. Am frühen Mittwochmorgen durchsuchten die Ermittler insgesamt drei Wohnobjekte in den Landkreisen Gießen und Limburg-Weilburg sowie in Frankfurt am Main, wie ein Sprecher des Landeskriminalamts (LKA) in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte.

Diese Razzia richtete sich demnach gegen zwei Frauen und drei Männer im Alter von 37 bis 84 Jahren. Wie eine LKA-Sprecherin am Mittwochnachmittag ergänzte, stellten die Ermittler in Hessen unter anderem NS-Devotionalien, drei Gewehre, Munition und digitale Speichermedien sicher.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums durchsuchten Polizisten am Mittwochmorgen insgesamt 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räume des Vereins in zwölf Bundesländern. Das Verbot gegen die Vereinigung, die sich oft in einem Hotel in Thüringen traf und dem Milieu der völkischen Siedler zugerechnet wird, sei mehr als ein Jahr vorbereitet worden. Maßgeblich seien hierbei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beschrieb «Die Artgemeinschaft» in einer Mitteilung als «sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung». Die Bundespolitikerin, die bei der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober als SPD-Spitzenkandidatin antritt, begründete ihre Entscheidung auch mit dem Kindeswohl. Sie sagte: «Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.»

Laut Bundesinnenministerium umfasst das Verbot auch alle Teilorganisationen der Bewegung, die nach Schätzungen des Ministeriums rund 150 Mitglieder hat. Dazu gehörten sogenannte «Gefährtschaften», «Gilden», «Freundeskreise» und ein Verein namens «Familienwerk». Aus Sicherheitskreisen hieß es, eine größere Siedlung zum gemeinschaftlichen Wohnen habe die «Artgemeinschaft» nicht gegründet.

Erst in der vergangenen Woche hatte Faeser die elitäre Neonazi-Gruppierung «Hammerskins Deutschland» verboten. Vor allem durch die «manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder» und den Vertrieb entsprechender Schriften sei die «Artgemeinschaft» nicht weniger gefährlich als die «Hammerskins», sagte die Ministerin.

Zur Begründung des Verbots führte ihr Ministerium aus, die Siedlerbewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen «Art», was mit dem nationalsozialistischen Begriff der «Rasse» gleichzusetzen sei.

Der Verfassungsschutz führt Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten in seinem aktuellen Jahresbericht gesondert auf. In dem Bericht heißt es, Ziel dieser Bewegungen sei zumeist der «Erhalt der Deutschen». «Deutschsein» werde hierbei vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen «Blut-und-Boden»-Ideologie definiert.

© dpa
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