In 866 Fällen Betrugsverdacht bei Corona-Wirtschaftshilfen

Bei den Anträgen für Corona-Überbrückungshilfen in Hessen hat es in 866 Fällen den Verdacht des Subventionsbetruges gegeben. Bei der Prüfung der angeforderten Unterlagen und Nachweise sowie durch einen Datenabgleich mit der Finanzverwaltung seien unrichtige Angaben und gefälschte Unterlagen bei den Anträgen für die Überbrückungshilfen III und III Plus festgestellt worden, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Rainer Rahn in Wiesbaden mit.
Eine Frau hält Geldscheine und Münzen in der Hand. © Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Insgesamt seien von 34.960 Unternehmen Anträge auf die Überbrückungshilfe III eingereicht und bislang rund 2,4 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Für die Überbrückungshilfe III Plus hätten 16.873 Betrieben Anträge in Hessen gestellt. Die dafür ausgezahlte Summe habe sich auf rund 683 Millionen Euro belaufen. In mehr als 300 Fällen seien jeweils Ablehnungsbescheide erlassen worden.

Anfang des Jahres hatte es in Hessen wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Subventionsbetrug Durchsuchungen in Wohnungen und Geschäftsräumen von zwölf Beschuldigten gegeben. Im Zentrum der Ermittlungen stand eine Steuerberatungskanzlei in der Wetterau, unter deren Namen für mehrere Gastronomen falsche Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt wurden. Fälschlich ausgezahlt wurden dabei nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt 320.000 Euro bei Anträgen über zusammen 750.000 Euro.

© dpa
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