Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 31 500 Euro verurteilt werden. Dabei geht es um die Anstellung Feldmanns damaliger Freundin als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (Awo) zu einem übertariflichen Gehalt. Sie habe zudem einen Schein-Minijob und einen Dienstwagen erhalten, ohne dass ein sachlicher Grund dafür vorgelegen habe, sagte Staatsanwalt Johannes Schmidt am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht.
Die für die Einstellung zuständige, damalige Sonderbeauftragte der Frankfurter Awo, Hannelore Richter, habe diese gewährt, um Feldmanns Wohlwollen zu erhalten. Feldmann sei sich dessen bewusst gewesen, sagte der Staatsanwalt.
Der SPD-Politiker habe sich von der Awo vor deren Karren spannen lassen. Der Anklagevertreter verwies darauf, dass Feldmann in der Pause einer Theaterpremiere die damalige Frankfurter Sozialdezernentin in einem Streit um Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zwischen Stadt und Awo zu einer Einigung aufgefordert habe. Zudem geht es um Einwerbung von Spenden im Wahlkampf um Feldmanns Wiederwahl durch Richter.
Feldmann soll dem Willen der Staatsanwaltschaft zufolge insgesamt 180 Tagessätze zu je 175 Euro zahlen. Schmidt sprach von einem großen Schaden, da Feldmann als Oberbürgermeister eine Vorbildfunktion gehabt habe.
Der am 6. November mit einem Bürgerentscheid abgewählte SPD-Politiker hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Einer seiner Anwälte forderte am Mittwoch einen Freispruch, das Plädoyer des zweiten Anwalts wurde unterbrochen und soll kommenden Mittwoch fortgesetzt werden.
Verteidiger Christian Graßie führte an, dass Feldmann aufgrund der türkischen Herkunft und des einschlägigen Studiums seiner damaligen Freundin und späteren Frau davon ausgehen habe dürfen, dass deren Einstellung rechtmäßig sei. Details dazu seien ihm nicht bekannt gewesen. Auffälligkeiten bei Einstellungen seien bei der Awo, deren Leitung wegen Betrugsvorwürfen in Millionenhöhe angeklagt wurde, zudem an der Tagesordnung gewesen.
Das Engagement Richters in seinem Wahlkampf habe Feldmann als «vollkommen neutrale und übliche» Unterstützung einer SPD-Genossin verstanden, sagte Graßie. SMS-Nachrichten von Richter, in der sie ihn zu Unterstützung aufgerufen habe, habe er nicht ernst genommen und – wenn überhaupt – nur knapp darauf geantwortet. Andere Bitten der Awo habe er zurückgewiesen.
Feldmann habe nicht unzulässig Einfluss auf die städtische Politik genommen. Die beim Treffen mit der Sozialdezernentin geäußerte Bitte um eine Einigung mit der Awo habe im Interesse der Stadt gelegen; er sei als OB der Dezernentin gegenüber auch nicht weisungsbefugt gewesen, sagte Anwalt David Hofferbert.
Vor Beginn der Plädoyers hatten die Richter mehrere Anträge der Verteidigung und auch von Feldmann persönlich, noch weitere Zeugen zu vernehmen, abgelehnt. Ob kommenden Mittwoch das Urteil fällt, ließ der Vorsitzende Richter offen. Zuvor muss noch das Plädoyer des Verteidigers beendet werden und der Angeklagte Gelegenheit zum letzten Wort erhalten.