In dem Prozess sammelte das Gericht laut Urteil genügend Beweise für die Täterschaft des Angeklagten. Nachdem der Somalier das 53 Jahre alte Opfer im Juli vergangenen Jahres zufällig kennengelernt hatte, erzwang er zunächst in dem Lichtschacht im Frankfurter Bankenviertel den Geschlechtsverkehr. Anschließend versuchte er, die Frau zu töten, was jedoch von Passanten verhindert werden konnte. Bei dem Angriff mit einer Glasflasche verletzte sich der Angeklagte schließlich selbst erheblich - bei seiner Festnahme war er blutüberströmt.
Während der Angeklagte stets von einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr sprach, glaubte das Gericht der Aussage der als glaubwürdig bezeichneten Frau. Der ursprünglich erhobene Vorwurf des versuchten Verdeckungsmordes war bereits von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen worden. Es habe an den Mordmerkmalen gefehlt.