Der Kioskinhaber hatte den Schein unmittelbar nach dem Zigarettenkauf in einem Prüfgerät als «Blüte» erkannt und den Kunden zur Rede gestellt. Im Verlauf eines Gerangels fiel dessen Personalausweis aus der Geldbörse und er konnte rasch identifiziert werden.
Vor Gericht behauptete er, das Geld von seiner Mutter erhalten zu haben. Er sei davon ausgegangen, die Scheine seien echt gewesen. Die Mutter verweigerte indes am zweiten Verhandlungstag die Aussage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung beantragt.