Im April vergangenen Jahres hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten ein Waffen-, Sprengstoff- und Munitionsarsenal sichergestellt. Darüber hinaus fanden sich Anhaltspunkte dafür, dass von ihm ein Anschlag geplant wird.
Dem Urteil zufolge hatte der 30-Jährige die Waffen nicht nur gekauft beziehungsweise zusammengebaut, sondern mit ihnen auch intensiv geübt. So habe er ein Mal die Autobahn 7 mit einer Maschinenpistole beschossen. Die Tatsache, dass er bereits vor zehn Jahren wegen ähnlicher Taten verurteilt wurde, belege, wie tief der Mann im radikalislamistischen Gedankengut verwurzelt sei.
Im Strafmaß hielt sich die Staatsschutzkammer an den Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert und sich dabei an die Angaben seines Mandanten gehalten, der mit der Ideologie der Terrormiliz Islamischer Staat nichts zu tun gehabt haben wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.