Der 40 Jahre alte Angeklagte soll im November 2020 mit seinem 625 PS starken Fahrzeug auf einer Durchgangsstraße im Frankfurter Ostend mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Weil er die Kontrolle über das 625 PS starke Fahrzeug verloren habe, sei der Wagen mit einem Fahrradfahrer (27) und einem 61 Jahre alten Passanten zusammengestoßen. Beide Opfer wurden getötet. Die Tochter des Passanten erlitt schwere Verletzungen, überlebte aber den Unfall.
Trotz der schweren Folgen sah die Staatsanwaltschaft keinen Tötungsvorsatz beim Angeklagten und deshalb keine Grundlage für eine Verurteilung wegen zweifachen Mordes. «Der Angeklagte ging beim Einfahren in die Kurve davon aus, dass er das kontrollieren und beherrschen würde», hieß es in dem Schlussvortrag. Er habe nicht mit derart schlimmen Folgen rechnen müssen. Der Zusammenstoß geschah bei Tempo 82.
Die beiden Nebenklagevertreter blieben in ihren Plädoyers bei den ursprünglichen Mordvorwürfen und forderten deshalb eine lebenslange Haftstrafe für den 40-Jährigen. Er habe bei seinem riskanten Fahrmanöver den Tod anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf genommen. Die beiden Verteidiger gingen von fahrlässiger Tötung aus. Aber auch bei einer Verurteilung wegen illegalen Autorennens dürfe die Strafe fünf Jahre nicht überschreiten.