Das Gericht in Leipzig verhandelt über eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Regierungspräsidium Darmstadt. Dabei geht es um die Frage, ob Umweltverbände ein Klagerecht haben, wenn Planungsentscheidungen im Rahmen einer sogenannten Zielabweichung von geltenden Regionalplänen getroffen werden (Az: BVerwG 4 C 6.21).
Mit seiner Entscheidung am Dienstag stärkte der EuGH das Klagerecht von Umweltvereinigungen. So entschied der Gerichtshof in Luxemburg, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dürfe gegen die sogenannten Thermofenster klagen. Hintergrund der Entscheidung war ein Streit vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Die DUH geht dort gegen eine Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes vor, das für Autos des Herstellers Volkswagen die Thermofenster genehmigte.