Korruption in der Justiz: Psychologe sieht Selbstwertproblem

Der wegen Korruption angeklagte frühere Oberstaatsanwalt hat nach Darstellung eines Psychologen ein Selbstwertproblem. Der Zeuge, der am Freitag vor dem Frankfurter Landgericht aussagte, hatte als Anstaltspsychologe seit 2020 in der Untersuchungshaft mehr als 30 Gespräche mit dem Angeklagten geführt.
Fortsetzung Prozess gegen ehemaligen Oberstaatsanwalt
Der wegen Korruption angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt (r) spricht mit seinem Verteidiger. © Boris Roessler/dpa-POOL/dpa

Der ehemalige Leiter einer bundesweiten Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft muss sich seit 13. Januar selbst wegen Korruptionsvorwürfen verantworten. Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Er ist wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung angeklagt.

Der Angeklagte hatte im Prozess selbst seine schwierige Kindheit geschildert: den alkoholkranken Vater, die hilflose Mutter, die Jahre in einem Kinderheim und sexuellen Missbrauch. Dies habe zu einem Gefühl der Machtlosigkeit und einem negativen Selbstbild geführt, so der Psychologe. Der Angeklagte habe versucht, das mit Arbeitswut zu kompensieren, und habe an ungesunden Beziehungen festgehalten.

Die Festnahme habe der Jurist als «Erleichterung» empfunden: «Das Kartenhaus ist zusammengefallen», sagte der Psychologe. Für suizidgefährdet hält er ihn «trotz der hohen Fallhöhe» nicht. Er habe auf ihn «authentisch und glaubwürdig» gewirkt: Er denke nicht, dass er mit seinen Offenbarungen Schuld von sich abwälzen, sondern dass er ernsthaft an sich arbeiten wolle.

Bei den Bestechungsgeldern - die der Angeklagte vor Gericht gestanden hat - sei es ihm eher «um ein Gefühl von Sicherheit» gegangen, darum anderen etwas bieten zu können, nicht um ein Leben im Luxus. Dass er das wohl dennoch führte, legt die Aussage eines zweiten Zeugen nahe: Ein Steuerfahnder schilderte die Sicherstellung von Unterlagen in einer der Wohnungen, die der Angeklagte damals besaß. Sie sei sehr hochwertig eingerichtet gewesen, die Schränke voll teurer Kleidung, Schuhe, Uhren.

Die Ermittlungen hätten ergeben, so der Zeuge, dass der Angeklagte nicht nur die Bestechungsgelder nicht versteuert habe, sondern auch Mieteinnahmen aus einer Wohnung, in der seine Mutter lebte. Auch die Honorare für Vorträge habe der bundesweit als Koryphäe geltende Jurist nicht versteuert. Insgesamt habe sich die Steuerschuld auf rund 360.000 Euro summiert. Der Angeklagte habe die Summe nach dem Verkauf einer seiner Wohnungen vollständig bezahlt.

© dpa
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