Die Richter sprachen den aus Syrien stammenden Mann schuldig, im Oktober 2019 absichtlich mit einem gekaperten Lkw an einer Ampelkreuzung in Limburg stehende Autos gerammt und zusammengeschoben zu haben. 18 Menschen wurden verletzt. Das Limburger Gericht hatte sich damals nach einem BGH-Entschluss zum zweiten Mal mit dem Fall befasst. Bereits in einem ersten Prozess 2020 hatten sie den Angeklagten zu einer Haftstrafe verurteilt, dem BGH aber fehlte eine tragfähige Begründung zum Mordmerkmal der Heimtücke und hob das Urteil teilweise auf.
Das im Februar ergangene Urteil hielt nun der Beurteilung der BGH-Richter stand - allerdings verwarfen sie die Revision unter der Maßgabe, dass die Anordnung des sogenannten Vorwegvollzugs eines Teils der Haftstrafe vor der Unterbringung in der Klinik entfällt. Dieser gelte durch die erlittene Untersuchungshaft bereits als erledigt (BGH-Az.: 4 StR 278/22).