Fünfeinhalb Jahre Haft für den Tod des eigenen Kindes

Das Kleinkind starb an Schlaftabletten, mit denen die überforderte Mutter es ruhig stellen wollte. Das Gericht sieht in der 29-Jährigen dennoch keine Mörderin.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Eine Mutter hat ihre 22 Monate alte Tochter mit einer Überdosis an Schlafmitteln getötet - nun ist die 29-Jährige dafür vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging am Dienstag von Körperverletzung mit Todesfolge aus, der Mordvorwurf wurde fallengelassen.

Die Tat ereignete sich im Dezember 2021 in der Wohnung der Familie in Frankfurt-Bonames. Laut Urteil wollte die Mutter das besonders lebhafte Kind rasch zum Schlafen bringen, um ihrerseits zur Ruhe kommen zu können. Rechtlich sei lediglich die Körperverletzung vorsätzlich geschehen, der Tod des Kindes beruhe auf Fahrlässigkeit. Die Mutter habe wissen müssen, dass die Medikamente bei Kindern eine stärkere Wirkung entfalten, befand das Gericht.

«Sie sind keine Mörderin», sagte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt zu Beginn der Urteilsbegründung. Aufgrund ihrer eigenen schwierigen Biografie sei die 29-Jährige einerseits zu einer «liebevollen Mutter», andererseits aber zu einer «rücksichtslosen, ichbezogenen Person» geworden. Während der Ermittlungen habe sie geschwiegen, das im Prozess abgelegte Geständnis sei eine «große soziale Leistung» gewesen. Im Gerichtssaal waren neben zahlreichen Pressevertretern auch viele Angehörige des Kindsvaters anwesend, der sich nach der Tat von ihr getrennt hatte.

Die Angeklagte sei mit den beiden Töchtern total überfordert gewesen, so das Gericht. Dadurch sei sie schon Jahre vor der Tat in eine Tablettenabhängigkeit geraten. Vor diesem Hintergrund verfügte sie auch über genügend Tabletten, um sie dem Kind zu geben, obwohl die Mittel für Kinder gar nicht zugelassen sind.

Die Angeklagte habe mögliche Gesundheitsschäden bei ihrer Tochter in Kauf genommen. Dem Vater verschwieg sie die Gabe der Tabletten. Nach dem Tod des Kindes hatte die Frau noch versucht, die Sache als Unfall darzustellen. Sie habe die Leiche in eine Schublade gesteckt und die Kommode umgeworfen. Dem Urteil zufolge war diese Aktion der Panik geschuldet.

«Sie sind nicht nur moralisch verantwortlich für den Tod des Kindes. Auch gesetzlich galten Sie als Garant für die Einhaltung ihrer Fürsorgepflicht«, sagte der Richter. Im Strafmaß sei man aufgrund des Geständnisses hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von siebeneinhalb Jahren Haft zurückgeblieben. Die Angeklagte nahm das Urteil äußerlich unbewegt zur Kenntnis. Es ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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