Auslöser war eine Strafanzeige, die Anfang September schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einging. Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) wird zur Last gelegt, den Verkehrsversuch durchgeführt zu haben, obwohl das Verwaltungsgericht Gießen am 10. Juli den Versuch als rechtswidrig eingestuft hatte. Dadurch soll er der Stadt einen «Vermögensnachteil» zugefügt zu haben, etwa durch höhere Kosten für den Rückbau.
Geplant war, dass Autos künftig nur noch die äußeren Fahrspuren des Anlagenrings um die Innenstadt in Einbahnrichtung nutzen könnten. Die bisherigen Innenspuren sollten dem Fahrrad- und Busverkehr vorbehalten sein. Am Mittwoch wurden Büros der Stadt Gießen durchsucht. Dabei wurden Unterlagen und Speichermedien sichergestellt, die nun ausgewertet würden, so die beiden Behörden. Der Beschuldigte habe sich «kooperativ» verhalten.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher (SPD) bestätigte auf dpa-Anfrage, «dass ihm Rahmen von Ermittlungen gegen Bürgermeister Wright im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch heute die Staatsanwaltschaft Unterlagen im Rathaus sichergestellt hat». Der Magistrat werde alles dazu beitragen, offene Fragen zu klären.