Auf dieser Basis will das Ministerium «einen handlungsorientierten Landespflegebericht 2023 erstellen lassen», wie es in der Antwort hieß. In diese Studie sollen ambulante und stationären Pflege einfließen, Mischformen («teilstationär») wie Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege sowie ergänzende («komplementäre») Hilfen wie hauswirtschaftliche Unterstützung oder Hausnotrufdienste.
Der Pflegebericht 2023 soll «differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten» erstellt werden. Er soll nicht nur den Ist-Zustand dokumentieren, sondern auch «Vorschläge zur Anpassung der vorhandenen pflegerischen Versorgungsstruktur an künftige, prognostizierte Entwicklungen enthalten», wie Klose schrieb.
Außerdem will das Land auch die Pflegeversicherung unter die Lupe nehmen. Die Landesregierung werde noch in diesem Jahr damit beginnen, «das Hessische Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz zu evaluieren und ein am aktuellen Bedarf angepasstes Hessisches Pflegestrukturgesetz zu entwickeln».