Parkausweis-Affäre: Ausschussvorsitzender legt Amt nieder

Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen eines mutmaßlich gefälschten Parkausweises hat der Vorsitzende im Landtags-Untersuchungsausschuss zum Attentat in Hanau, Marius Weiß, sein Amt niedergelegt. «Diese Entscheidung fällt mir unglaublich schwer, ich glaube nach reiflicher Überlegung aber trotzdem, dass sie richtig ist», teilte der SPD-Abgeordnete am Dienstag in Wiesbaden mit. Er habe als Mensch einen Fehler gemacht, erklärte Weiß. «Dieser Fehler tut mir unendlich leid, denn schlimmer als der rechtliche Vorwurf ist, dass ich Vertrauen von Menschen enttäuscht habe, innerhalb und außerhalb meiner Partei.»
Marius Weiß
Der Vorsitzende im Landtags-Untersuchungsausschuss zum Attentat in Hanau, Marius Weiß, in Wiesbaden. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Laut Medienberichten steht der Vorwurf im Raum, dass Weiß einen Parkausweis zur Einfahrt in den Landtag gefälscht haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende März bestätigt, dass gegen einen Abgeordneten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt werde.

Jedes Handeln von Abgeordneten stehe zu Recht im öffentlichen Interesse und im medialen Fokus, erklärte Weiß. «Von uns wird das Beste erwartet. Dem bin ich nicht gerecht geworden. Dafür übernehme ich die Verantwortung.» Die Sitzungen im Untersuchungsausschuss über die neun rassistischen Morde dürften «nicht von einer Diskussion über meine Person beeinträchtigt werden», erklärte Weiß. Das Gremium untersucht ein mögliches Behördenversagen rund um die Tat am 19. Februar 2020.

Weiß erklärte, es gehe im Ausschuss um die berechtigten Erwartungen der Angehörigen an eine Fehlerkultur in der Politik und an politische Verantwortungsübernahme. «Das weitere Ausüben des Vorsitzes ist mir nicht glaubwürdig möglich, wenn ich diese Verantwortungsübernahme für Fehler nicht selbst praktiziere.»

Er habe der Staatsanwaltschaft signalisiert, dass er zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit sei, teilte Weiß mit. «Nach derzeitigem Verfahrensstand habe ich die Hoffnung, dass das Verfahren in Kürze ohne Anklageerhebung und damit auch ohne öffentliche Hauptverhandlung abgeschlossen werden kann.»

© dpa
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