Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag für die vierfache Mutter eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.
Das Gericht berücksichtigte insbesondere das Geständnis der Angeklagten. Allerdings vermisste der Staatsschutzsenat eine klare Übernahme der Verantwortung für ihre Entscheidungen und deren Konsequenzen bei der Angeklagten. Sie war mit ihrem Ehemann im Jahr 2013 als 20-Jährige nach Syrien ausgereist, wo er sich einer bewaffneten Gruppe angeschlossen hatte.
Das Paar war nach der Geburt der gemeinsamen Tochter in die Türkei gereist und wollte eigentlich nach Deutschland zurück, entschloss sich dann aber doch zur Rückkehr nach Syrien, wo sich der Mann der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschloss. Die Frau habe ihm diese Tätigkeit ermöglicht und ihn unterstützt, so das Gericht.
Der Frau war in dem Verfahren auch die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen worden. Erstmals befasste sich das Frankfurter OLG bei einem solchen Terrorprozess auch mit der Fürsorgepflicht gegenüber Kindern mutmaßlicher Islamisten, die im Kampfgebiet geboren wurden.